Führende Institute und Virologen
halten eine Übertragung durch
Zeitschriften für unwahrscheinlich
Die Zeitschriftenauslage in Friseursalons, Arztpraxen, Autohäusern, Cafés, Physiotherapie + Massagepraxen, Podologie, Bibliotheken und Kosmetikstudios ist erlaubt.
Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR)
Zur Übertragung von Coronaviren über das Berühren von Oberflächen schreibt das BfR:
„Dem BfR sind bisher keine Infektionen mit dem Sars-CoV-2 über diesen Übertragungsweg bekannt.“
Zur Vermeidung einer Virusübertragung hält das BfR die Beachtung der Hände aus dem Gesicht für ausreichend.
Quelle: https://bfr.bund.de
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