Grünes Licht für Zeitschriften

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Grünes Licht für Zeitschriften - Lesezirkel

SARS-CoV-2Arbeitsschutzstandart

für das Friseurhandwerk (Stand: 19.2.2021)

„Werden Zeitschriften oder eine Bewirtung angeboten, sind
Hygienemaßnahmen empfohlen, die eine Keimverschleppung auf Geschirr,
Zeitungen, Zeitschriften und Personen verhindern sollen. Dazu zählen zum
Beispiel die Händehygiene der Beschäftigten und der Kundschaft –
Handschutragen, Händedesinfizieren bzw. -waschen – sowie Mund und Nase
wie vorgeschrieben zu bedecken.“

Auszug aus: www.bgw-online.de

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